Der direkte Draht zu Ihrem Recht

Wir sind eine unabhängige und spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Vertragsrecht in Zürich - seit 2012.

 

Wie ist unsere Vorgehensweise?

  1. Einfache, eingrenzbare Fragestellungen können wir per E-Mail beantworten. 
  2. In allen anderen Fällen vereinbaren wir rasch möglichst einen Besprechungstermin. 
  3. In einzelnen Fällen hilft dem Kunden bereits ein Termin weiter. In allen anderen Fällen wird Schritt für Schritt vorgegangen.
  4. Mit dem ersten Kontakt entsteht noch kein Mandat. Erst mit Ihrer Zustimmung zu unseren separat mitgeteilten Konditionen und Eingang des branchenüblichen Kostenvorschusses gilt das Mandat als zustande gekommen. Sie können uns also unverbindlich kontaktieren


 

Weshalb zur Anwältin / zum Anwalt?

"Beginne klug und bedenke das Ende." 

Die richtige Aufgleisung eines rechtlichen Problems gleich zu Beginn und Begleitung durch eine verhandlungs- und prozesserfahrende Anwältin sind entscheidend für den Erfolg. Andernfalls können Fristen ablaufen, nicht mehr korrigierbare Fehler passieren - oder das Problem bleibt ungelöst. Wir versprechen deshalb keine vermeintlich "schnellen und einfachen" Pauschallösungen, sondern bieten solche nur an, wo es realistisch ist. Zur Qualifikation von Rechtsanwältin Villiger siehe nachfolgende Ausführungen.

 

 

Was ist ein Anwalt, was ist ein Fachanwalt?

T. Villiger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin SAV Arbeitsrecht. Für diese Qualifikation braucht es insgesamt ca. 9 -10 Jahre universitäre und berufsbegleitende Ausbildung/Praxis:

Die Titel "Anwalt " und "Rechtsanwalt" bzw. deren weibliche Formen sind geschützt und setzen ein Rechtsstudium an einer Schweizerischen Universität, eine mindestens einjährige Berufspraxis sowie eine zusätzliche Prüfung (Rechtsanwaltpatent) voraus.

Der Titel "Fachanwalt SAV Arbeitsrecht" wird Rechtsanwälten nach weiteren Jahren Berufspraxis und einer weiteren Spezialausbildung im Arbeitsrecht durch den Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) vergeben. 

Im Gegensatz dazu sind die Bezeichnungen "Fachanwalt" (ohne den Zusatz "SAV"), "Jurist", "Rechtsberater", "Rechtsvertreter" oder "Rechtskonsulent" keine geschützten Titel.

 

Wie bemisst sich unser Honorar? 

Unsere Anwaltskosten bemessen sich grundsätzlich nach Aufwand. Sekretariatsleistungen sind inklusive. Über die ungefähr anfallenden Kosten wie auch die rechtlichen Erfolgschancen eines Falles informieren wir unsere Klienten im Voraus, so dass Sie Kosten / Nutzen abwägen können. In strittigen Fällen hängt der Aufwand stark von der Kompromissbereitschaft beider Parteien ab und in Gerichtsfällen von der Höhe der Streitsumme.

Bei eingrenzbaren Rechtsabklärungen wie Vertragsprüfungen oder Arbeitszeugnissen kommt eine Kostenpauschale in Frage.

Dank unserer Unabhängigkeit fallen keine zusätzlichen Gebühren durch online-Anwaltsnetzwerke an (teilweise > 10%) und wir handeln ohne Interessenkonflikte gemäss den Gesetzes- und Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (Hinweise des SAV, insb. Ziff. 3.7 und 6). 

Unsere Dienstleistungen richten sich nicht an Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in der EU.